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Workation: 4 Dinge, die du unbedingt beachten solltest
Hast du schon mal von Workation gehört? Mit diesem Konzept soll es möglich werden zu arbeiten und gleichzeitig Urlaubszeit zu genießen. Doch welche Rahmenbedingungen sind bei dem Konzept zu beachten und wie kann ich meine Workation bestmöglich ausnutzen? Ich erzähle es dir in diesem Artikel.
Workation ist momentan in aller Munde. Es handelt sich um die zusammengesetzte Form von WORK und VACATION und meint, dass du Urlaub machst währenddessen du arbeitest (oder umgekehrt 😉 ). Doch wie kann ich das Konzept in die Tat umsetzen? Hier zeige ich dir, wie du 4 Wochen mehr Entspannung in deinen Arbeitsalltag integrieren kannst!
Sicherlich hört es sich erstmal schöner an, als es ist. Natürlich ist es kein Urlaub im eigentlichen Sinne, wenn du tagsüber deine 8 Stunden am Laptop verbringst. Aber es gibt natürlich auch noch die anderen 16 Stunden des Tages. Außerdem: Arbeitet es sich nicht entspannter in der Hängematte? 😉
Rahmenbedingungen von Workation
30 Tage Urlaub: Das ist definitiv zu wenig! Ich glaube, da sind wir uns alle einig… Unser deutsches Zuhause gefällt uns zwar ziemlich gut, schließlich sind wir umgeben von Freunden und Familie und natürlich auch von netten Arbeitskollegen. Aber zwischendurch mal rauskommen will doch jeder, oder?
Mittlerweile hat sich der Trend ganz klar in Richtung Home Office entwickelt. Die meisten Menschen, die in der Coronazeit von zu Hause aus arbeiten konnten, tun es auch heute noch. Inzwischen gibt es sogar einige Arbeitgeber, die es unterstützen, wenn man 4 Wochen im Jahr aus dem europäischen Ausland arbeitet.
Wieso 4 Wochen? Das hat sozialversicherungsrechtliche bzw. arbeitsrechtliche Gründe. Bisher ist das Modell der Workation in Deutschland noch nicht allzu geläufig und es gilt daher noch, Gerichtsentscheidungen abzuwarten, auf die genaue Handlungsleitlinien folgen. Für Arbeitgeber ist es daher wichtig, detaillierte Regelungen hierfür in die Arbeitsverträge aufzunehmen.
Des Weiteren sollten die Unternehmen zunächst vorsichtig agieren und dem Arbeitnehmer fürs erste nur 4 Wochen Workation genehmigen. Hierdurch umgehen sie auf jeden Fall die Abänderung des Arbeitsortes in den Verträgen mit ihren Angestellten. Es ist dann nur noch zu prüfen, ob es grundsätzlich erlaubt ist, für 4 Wochen in das Zielland einzureisen, ohne dort eine Aufenthaltserlaubnis oder Ähnliches beantragen zu müssen. Auch arbeitsrechtliche Fragestellungen, wie die Arbeitszeitgesetzgebung im entsprechenden Land, sollten vorher recherchiert werden.
Wieso nur aus dem europäischen Ausland? Innerhalb Europas dürfen EU-Bürger aufgrund des sogenannten Freizügigkeitsgesetzes ohne Probleme umher reisen und ihre Arbeitstätigkeit aufnehmen. Im nicht-europäischen Ausland ist dies gesondert zu prüfen.
Steuerrechtlich gibt es bei einer Auslandstätigkeit von lediglich 4 Wochen auch keine Einschränkungen. Eine Lohnsteuerpflicht im Zielland würde erst ab 182 Tagen Aufenthalt und Arbeitstätigkeit dort erfolgen.
Tipps für deine Workation
Grundsätzlich ist es erstmal notwendig, dass du deinen Wunsch, im Ausland zu arbeiten, mit deinem Arbeitgeber besprichst. Schließlich muss dieser dafür eine Genehmigung erteilen und alle notwendigen Vorkehrungen treffen (wie oben beschrieben). Bist du selbstständig, kannst du natürlich auch selbst entscheiden, von wo aus du arbeitest.
Jetzt ist nur noch die Frage: Wo soll es hingehen?
Solange das Reiseziel innerhalb Europas liegt, hast du die freie Wahl. Aber wäre es nicht schön, wenn es ein von dir ausgewählter Lieblingsort wäre?
Schließlich ist Arbeiten im Urlaub nicht grundsätzlich schön. Man sollte sich vor Ort schon wohlfühlen. Ein verdrecktes Zimmerchen ohne Klimaanlage ist da vielleicht nicht das Richtige.
Aber wie wäre es z.B. mit einer Traumimmobilie mit Pool und Wellnessbereich? Das bringt doch (zumindest in den frühen Morgen- und in den Abendstunden) Entspannung pur. Spätestens beim Sprung ins kalte Becken mit Blick auf die Berge wäre der Arbeitsstress doch endgültig vergessen, oder?
Wichtig ist auf jeden Fall, dass vor Ort überhaupt die Voraussetzungen gegeben sind, um anständig arbeiten zu können. Neben dem lebensnotwendigen High-Speed-Internetzugang, muss auch genug Platz vorhanden sein. Ein Hotelzimmer bietet sich da eher weniger an. Zumindest, wenn man noch seine(n) Partner(in) oder sogar die Kinder mitnehmen möchte. Ein abgegrenztes Arbeitszimmer sollte es dann in jedem Fall geben, weshalb hier eher Ferienwohnungen oder -häuser in Betracht kommen.
Passen Workation und Co-Ownership zusammen?
Jetzt denkst du sicherlich, dass 4 Wochen Arbeitsurlaub in einer Luxusferienimmobilie verschwendetes Geld sind? Jein! Das kommt natürlich erstmal auf dein individuelles Budget an. So eine Ferienunterkunft kostet natürlich schon ein paar hundert Euro pro Nacht. Bei 30 Tagen sammelt sich da gut und gerne ein vier- bis fünfstelliger Betrag an.
Wenn du eine eigene Ferienimmobilie besitzt, hast du eh gewonnen. In dem Fall bietet es sich natürlich umso mehr an, workation zu betreiben. Das ist allerdings meist (noch) nicht der Fall. Natürlich ist dieses neue Arbeitsmodell einmal mehr ein Grund über eine eigene Ferienunterkunft nachzudenken, aber wer sich bisher noch nicht dazu entschieden hat, wird es sich wohl kaum aufgrund von zusätzlichen 4 Wochen Workation anders überlegen.
Mithilfe des Co-Ownership-Modells könnte allerdings etwas mehr Schwung in die Sache kommen – falls du das entsprechende Kapital in einen (oder mehrere) Miteigentumsanteile investieren kannst und willst, das ist natürlich Voraussetzung…
Aber die fünfstelligen Mietkosten für die jährliche, vierwöchige Nutzung eines Vergleichsobjekts kann beim Miteigentum an einer Ferienimmobilie sicherlich unterboten werden. Eine ausführliche Vergleichsrechnung zum Thema „Lohnt sich Co-Ownership?“, in der ich die Miete einer Luxusferienwohnung und das Co-Owning derselben Immobilie gegenübergestellt habe, findet ihr hier.
Der Vollständigkeit halber sei auch hier noch mal darauf hingewiesen, dass es sich beim Co-Ownership-Modell um eine Form der Geldanlage handelt, da man echtes Immobilieneigentum erwirbt. Wie bei jeder Investition sollten Risiken, Kosten und Nutzen also gut abgewägt werden.
Fazit
Co-Ownership ist eine Möglichkeit, Workation so umzusetzen, dass das Arbeiten im Urlaub auch wirklich einen Mehrwert und somit die maximale Entspannung bietet. Es ist auf jeden Fall sehr reizvoll, nach der Arbeit noch mit der Familie im Meer baden oder in den Bergen spazieren zu gehen anstatt im Wohnzimmer vor dem Fernseher zu versacken. Das ist eine ganz andere Form des Lebens und ein weiterer Grund, warum das Investment in eine Ferienimmobilie im Alltag mehr Sinn machen könnte als ein üppiges Aktiendepot.
Ob du den Urlaub in deiner Ferienimmobilie, der bei Kauf eines Eigentumsanteils ja i.d.R. 6 Wochen beträgt, mit Arbeit verbringen möchtest, bleibt natürlich dir überlassen. Der Regelurlaub von 30 Arbeitstagen würde dann ja nicht noch zusätzlich in die 6 Wochen passen. Aber man braucht natürlich ab und zu auch mal etwas Urlaub im eigenen Haus. Schließlich gibt es auch noch Dinge, die daheim erledigt werden müssen und für die man Zeit benötigt.
Was sagst du? Ist Workation für dich machbar und sinnvoll? Schreibe es gerne unten in die Kommentare.
Wie auch immer dein präferiertes Modell aussieht, eins sollten wir alle nie aus den Augen verlieren: DO MORE OF WHAT YOU LOVE! Und wenn Workation ein Mittel ist, um zumindest zeitweise aus dem bekannten Hamsterrad ausbrechen zu können, dann ist es ein absolut lohnenswerter neuer Trend!
In diesem Sinne, behaltet stets eure Wohlfühlrendite im Blick! 😉
Eure Anne
Habt ihr bereits Workation getestet oder arbeitet ihr vielleicht ganz unabhängig von allen Orten der Welt aus? Schreibt es gerne in die Kommentare 😉
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