Co-Ownership

Co-Ownership: Wie funktioniert der neue Trend?

Ferienimmobilien bieten eine wunderbare Möglichkeit, der Hektik des Alltags zu entfliehen und eine ruhige Zeit an einem idyllischen Ort zu verbringen. Aber der Kauf einer Ferienwohnung oder eines Ferienhauses ist oft eine teure Angelegenheit und viele Menschen können es sich einfach nicht leisten. Hier setzt Co-Ownership an.

Co-Ownership ist eine Art der Eigentumsstruktur, bei der mehrere Personen eine Immobilie besitzen und sich deren Nutzung teilen. Dies macht insbesondere bei Ferienimmobilien Sinn, da die Kosten und Verantwortlichkeiten auf mehrere Parteien verteilt werden können, während die Nutzung der Immobilie auf rotierende Weise erfolgt. Diese Art des Eigentums ist in den USA schon sehr beliebt und hat in letzter Zeit auch in anderen Ländern immer stärker an Bedeutung gewonnen.

Die Kernelemente von Co-Ownership

Die gängigen Co-Ownership Modelle, die im Moment auf dem deutschen Markt zu finden sind, weisen in der Regel folgende Kernelemente auf:

1) Die Immobilien werden über den Co-Ownership-Anbieter ausgewählt, baulich sowie rechtlich überprüft, gekauft und schlussendlich wieder verkauft. Dieser Anbieter organisiert den kompletten Kaufprozess für die Interessenten und kümmert sich ebenfalls darum, die einzelnen Anteile an den Mann bzw. die Frau zu bringen. Er fungiert als Ansprechpartner für die einzelnen Parteien und liefert alle kaufrelevanten Informationen aus einer Hand.

Die Immobilie wird durch den Co-Ownership-Anbieter ebenfalls aufgewertet und falls nötig auch renoviert. Sie wird nach einem bestimmten Interior Design möbliert und voll ausgestattet an die Eigentümer übergeben.

Des Weiteren kümmert sich der Anbieter gegen eine monatliche Servicegebühr um die Pflege der Immobilie und ist als Ansprechpartner vor Ort.



2) Durch den Co-Ownership-Anbieter wird eine Eigentümergesellschaft gegründet und nach dem Kauf der Immobilie ins Grundbuch eingetragen. Dieser Eigentümergesellschaft gehören insgesamt 2 – 8 Parteien an. Man kann somit minimal 1/8 und maximal 4/8, also die Hälfte der Immobilie über den Anbieter erwerben und zahlt im letzten Fall 4x den Anteilspreis, der im Exposé ausgewiesen wird. Je 1/8-Anteil können i.d.R. 6 Wochen Urlaub in der Immobilie verbracht werden. Im Gegensatz zum Time-Sharing wird mit diesem Konzept echtes Immobilieneigentum erworben und die einzelnen Anteilseigner werden ins Grundbuch eingetragen.

Kernelemente Co-Ownership

3) Bei der Auswahl der Eigentümer achtet der Co-Ownership-Anbieter darauf, dass die Nutzungsinteressen derselben möglichst unterschiedlich ausfallen, damit diese sich bei der Urlaubsplanung später nicht im Wege stehen.

Beispiel

Die Anteile für eine Ferienimmobilie auf Teneriffa werden vom Anbieter an eine Familie mit schulpflichtigen Kindern aus Bayern, eine Familie mit Kleinkindern aus Nordrhein-Westfalen und an zwei Rentnerpaare veräußert. Alle Parteien kaufen je 2 Anteile an der Immobilie. Da die Ferienzeiten in den beiden Bundesländern Bayern und Nordrhein-Westfalen traditionell sehr unterschiedlich sind, haben die beiden Familien die Möglichkeit, ihre Urlaube auf die Ferienmonate bestmöglich zu verteilen. Die Rentnerpaare versuchen meist, nicht in den Ferienzeiten in den Urlaub zu fahren, um überfüllte Strände und Restaurants zu vermeiden. Das eine Rentnerpaar verbringt seine Urlaube gerne über den Winter im Warmen und bucht seine Zeiten hauptsächlich im November-Februar. Das andere Rentnerpaar ist gerne im Frühling und Herbst auf der Ferieninsel. Somit wird die Immobilie über das Jahr bestmöglich genutzt.

Die Vor- und Nachteile von Co-Ownership im Gegensatz zum Alleineigentum

Vorteile

1) Geringeres Investitionsvolumen und geringere laufende Kosten:
Die Anschaffungskosten sowie die laufenden Kosten, wie Instandhaltung, Strom, Wasser etc. werden auf mehrere Parteien verteilt. Dadurch wird der Besitz einer Luxusferienimmobilie auch für niedrigere Einkommensgruppen erschwinglich. Dennoch ist es natürlich eine große Investition, die sich nicht alle erlauben können.

2) Vereinfachung des Kaufprozesses:
Der Kauf einer Immobilie im Ausland stellt einen schnell vor ungeahnte Schwierigkeiten. Die Überprüfung der rechtlichen und steuerlichen Situation sowie der baulichen Beschaffenheit des Objekts scheitert oft an bürokratischen Hürden und Sprachbarrieren. Beim Co-Ownership steht jederzeit ein deutscher Ansprechpartner zur Verfügung und die Koordination des Kaufs wird den Kunden abgenommen. Dabei haben die Anbieter selbst keinerlei Interesse, minderwertige Objekte in ihr Portfolio aufzunehmen.


3) Optimierte Nutzung der Ferienimmobilie:
Die Eigentümer werden vom Co-Ownership-Anbieter so ausgewählt, dass sie möglichst unterschiedliche Nutzungsinteressen aufweisen. So ist die Immobilie das ganze Jahr über optimal ausgelastet, ohne den Druck zu haben, vermieten zu müssen.


4) Rundum-Sorglos-Service:
Der Co-Ownership-Anbieter kümmert sich nicht nur um den Erwerb, sondern auch um die Instandhaltung der Immobilie. Hierfür zahlst du eine zusätzliche Servicegebühr, partizipierst aber auch davon, dass der Anbieter sich bestens mit dem Objekt auskennt und es für dich pflegt.

Vorteile Co-Ownership, Ferienimmobilie kaufen

5) Hochwertige Innenausstattung:
Das Objekt wird komplett renoviert, ausgestattet und mit professionell designter Inneneinrichtung übergeben. Hierbei wird auf eine hohe Qualität der Betten, Küchengeräte, Sanitärausstattung etc. geachtet.

Nachteile im Vergleich zum Alleineigentum

Der größte Nachteil ist sicherlich, dass du im Konzept der Co-Ownership nicht allein für deine Immobilie verantwortlich bist und Entscheidungen immer gemeinsam mit der Eigentümergemeinschaft treffen musst. Das kann natürlich zu Reibereien führen und die Freude am Miteigentum an deiner Traumimmobilie stark trüben. Hilfreich ist allerdings, dass der Co-Ownership-Anbieter als Ansprechpartner dazwischen geschaltet wird. Er betreut die Eigentümer und kann im Konfliktfall vermitteln. Dennoch muss man sich dessen bewusst, sein, dass man beim Kauf eines Achtelanteils auch nur zu einem Achtel Mitspracherecht hat. Dem Fall, dass ein Eigentümer alle anderen überstimmt, wirkt aber die Begrenzung auf den Kauf von maximal 4/8 entgegen. In der Regel werden Entscheidungen mit einer 2/3-Mehrheit getroffen, sodass ein Eigentümer nie alleine schalten und walten kann.

Auch die Wiederveräußerbarkeit des Miteigentumsanteils ist zunächst kritisch zu beäugen. Schließlich ist das Modell der Co-Ownership am Markt noch recht neu und es ist noch nicht abschließend gesichert, dass es sich in Europa so durchsetzen wird wie in den USA. Die Frage wird dann sein, wie marktgängig ein solcher Miteigentumsanteil tatsächlich in Zukunft sein wird. Bisher gibt es natürlich auch noch wenige bis gar keine Erfahrungsberichte hierzu.

Es ist aber wie bei allen Investments: Je höher das Risiko, desto mehr Rendite kann erzielt werden. Es ist natürlich auch möglich, dass dein Miteigentumsanteil im Wert über die Jahre ansteigt und du nicht nur den Urlaub in deiner Traumimmobilie rausgeholt hast, sondern auch noch einen netten Gewinn. In jedem Fall ist es gut zu wissen, dass der Co-Ownership-Anbieter eine funktionierende Plattform zur Verfügung stellt, um solche Miteigentumsanteile zu handeln. Er kann den Verkaufsprozess also jederzeit für dich in Gang setzen und erhält dann bei erfolgreichem Verkauf eine Maklerprovision.

Ein weiterer Punkt ist die beschränkte Aufenthaltsdauer in deiner Immobilie. In den Co-Ownership-Konzepten ist meist eine maximale Aufenthaltsdauer von 2-3 Wochen am Stück pro Miteigentumsanteil vorgegeben. Schließlich soll nicht ein Eigentümer den ganzen Sommer im Ferienhaus verbringen und den anderen bleibt dann zwangsläufig nur der Winter übrig.

Des Weiteren bist du bezüglich deiner Urlaubszeiten eher inflexibel. Wenn sich ein Miteigentümer die Immobilie über die begehrten Weihnachtsfeiertage gesichert hat, kannst du sie leider nicht dort verbringen. Hier ist es also wichtig, dass der Co-Ownership-Anbieter ein gerechtes Buchungssystem verwaltet, welches sicherstellt, dass jeder Eigentümer mal an den wichtigen Feiertagen oder in der Hauptsaison zum Zuge kommt.

Zu guter letzt ist das Co-Ownership-Modell nicht nur recht erklärungs-, sondern auch extrem vertrauensbedürftig. Du solltest ein gutes Gefühl bei der Auswahl des Anbieters haben! Denn, wenn dir viel Orga-Kram abgenommen wird, heißt das auch, dass du demjenigen, der es dir abnimmt, zutrauen musst, dass er alles in deinem Sinne erledigt. Hier gilt aber trotzdem das altbewährte Sprichwort: Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser! Blind vertrauen sollte man sowieso niemandem und es ist wichtig, dass du im Vorfeld alle für dich entscheidungsrelevanten Informationen sammelst und prüfst.

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Was solltest du im Vorfeld abklären?

Ein Kaufvertrag, der die spezifischen Bedingungen der Co-Ownership festlegt, muss ausgehandelt und unterzeichnet werden. Der Vertrag sollte auf jeden Fall detaillierte Informationen zur Immobilie beinhalten, sodass du deine Kaufentscheidung auf solider Basis treffen kannst. Du solltest dich also mindestens über folgende Themen informieren und sie ggf. auch vertraglich festhalten lassen:

  • Rechtliche, bauliche und steuerliche Situation: Sind z.B. Lasten im Grundbuch eingetragen? Wie wurde die Immobilie baulich beurteilt und hat diese Begutachtung ein Sachverständiger (am besten mit Zertifikat der DIA oder Hypzert) durchgeführt? Muss ich eine Zweitwohnsitzsteuer zahlen?
  • Die Anzahl der Tage, die jeder Eigentümer die Immobilie nutzen kann (i.d.R. 44 Tage pro 1/8-Anteil)
  • Regeln für die Entscheidungsfindung im Falle von Unstimmigkeiten der Eigentümer
  • Gibt es einen Verwaltungsplan, u.a. mit Regelungen zu Gemeinschaftskonten, Instandhaltung, Reinigung etc.?
  • Kann das Objekt an Dritte vermietet werden?
  • Wie sieht das Buchungssystem zur Nutzung der Immobilie aus?
  • Welche Ausstattungsmerkmale hat die Immobilie? Z.B. Pool, Sauna, Küchengeräte etc.
  • Eine Strategie für den Ausstieg ist ebenfalls erforderlich und sollte im Vertrag enthalten sein.

Näheres zum Kaufprozess eines oder mehrerer Co-Ownership-Anteile findest du hier.

Fazit

Das Konzept der Co-Ownership ist ein recht erklärungsbedürftiges. Hat man es dann allerdings einmal durchdrungen, bietet es die einmalige Gelegenheit, auch als Otto-Normal-Verbraucher den Traum einer „eigenen“ Luxusferienimmobilie in die Tat umzusetzen. Es ist schon ein großer Unterschied, ob man in einem Wohlfühl-Ambiente, ähnlich dem eigenen Zuhause, Urlaub machen kann oder in einem durchschnittlichen Hotelzimmer mit 20 Quadratmetern. Dennoch sollte man sich nicht von schönen Fotos blenden lassen, Risiken gut abwägen und sich, wie generell beim Kauf einer Ferienimmobilie im In- oder Ausland, gut über alle relevanten Vertragsbestandteile, über die Urlaubsregion und über die Immobilie selbst informieren. Hat man das getan und kommt zur einer positiven Investmententscheidung, ist der Wohlfühlurlaub auf jeden Fall sicher!

Was ist euer Fazit zum Co-Ownership-Modell? Ist es für euch eine Alternative zum Kauf einer komplett eigenen Ferienimmobilie? Schreibt es gerne unten in die Kommentare.

Einen ausführlichen Erfahrungsbericht über den Kauf meines Co-Ownership-Anteils mit MYNE Homes* findet ihr übrigens hier.

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